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Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten

15. Februar 2012

Ein interessanter Beitrag zum Thema der Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten lief im ZDF in der Sendung „frontal21„, er ist in der Mediathek unter folgendem Link abrufbar:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1543980/Namensschilder-fuer-Polizisten%253F?setTime=1#/beitrag/video/1543980/Namensschilder-fuer-Polizisten%3F

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte zuletzt mit Beschluss vom 16.11.2011, Az. VG 60 K 9.11 PVL, entschieden, dass die Einführung einer generellen Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte per Geschäftsanweisung nicht der Mitbestimmung durch den Gesamtpersonalrat der Berliner Polizei unterliege. In Berlin müssen Polizeibeamte im Vollzugsdienst seit dem 01.01.2011 grundsätzlich ein Schild mit dem Familiennamen oder einer fünfstelligen Dienstnummer tragen, dem stimmte die Personalvertretung der Polizei nicht zu.

Fundstelle: Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 16. November 2011, Az. VG 60 K 9.11 PVL

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